Rechtliches Dokument

Zusammenarbeits­bedingungen

Artclub Mixed Media GmbH · Friedrichsruherstr. 37, 14193 Berlin · Vertreten durch Sebastian Krauß (Geschäftsführer) · Stand: April 2025
70%
Künstleranteil Originals (Verkauf)
40%
Künstleranteil Prints (Verkauf)
70%
Künstleranteil Originals (Miete)
50%
Künstleranteil Prints (Miete)
§ 1Gegenstand & Geltungsbereich
VerkaufVermietungAusstellung
§ 2Überlassung der Werke
KommissionEigentum beim Künstler
§ 3Transport & Gefahrtragung
Anlieferung: KünstlerVersand: ARTCLUB
§ 4Verkauf & Kommission
Original: 70% KünstlerPrint: 40% KünstlerZahlung in 30 Tagen
§ 5Vermietung von Kunstwerken
1/36 Verkaufspreis/MonatOriginal: 70%Print: 50%
§ 6Preisgestaltung
Gemeinsam festgelegtZustimmung bei Änderung
§ 7Ausstellungen & Events
Freiwillig50% TransportkostenAbholung in 7 Tagen10€/Werk/Woche Verzug
§ 8Marketing & Bildrechte
Namensnennung immerKeine Weiterlizenzierung
§ 9Stil, Qualität & Werkauswahl
Originalität garantiertAblehnungsrecht ARTCLUB
§ 10Urheberrecht & Nutzungsrechte
Urheberrecht beim KünstlerKeine Übertragung
§ 11Verwendung der Unterschrift
Nur EchtheitszertifikateKeine Werbenutzung
§ 12Laufzeit & Kündigung
Unbefristet45 Tage FristE-Mail genügt
§ 13Änderungen der Bedingungen
30 Tage VorankündigungAktive Zustimmung nötig
§ 14Haftung
Vorsatz unbeschränktFahrlässigkeit begrenzt
§ 15Datenschutz
DSGVO Art. 6 lit. b+cdatenschutz@artclub.wtf
§ 16Schlussbestimmungen
Deutsches RechtGerichtsstand BerlinSalvatorische Klausel
§ 1Gegenstand und Geltungsbereich
1.1Diese Zusammenarbeitsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen der Artclub Mixed Media GmbH (nachfolgend „ARTCLUB“) und Künstlerinnen und Künstlern (nachfolgend „Künstler“), die ARTCLUB Werke zur Ausstellung, Vermarktung, zum Verkauf und/oder zur Vermietung überlassen.
1.2Die Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen im Rahmen der Zusammenarbeit, sofern nicht im Einzelfall schriftlich abweichend vereinbart.
1.3Die Vereinbarung gilt für die Werkkategorien sowie Leistungsarten, die der Künstler im Zustimmungsformular verbindlich ausgewählt hat. Die Auswahl ist Bestandteil dieser Vereinbarung und kann nur durch eine neue schriftliche Erklärung geändert werden.
§ 2Überlassung der Werke
2.1Der Künstler überlässt ARTCLUB die im Zustimmungsformular ausgewählten Werkkategorien zur Ausstellung, zum Verkauf und/oder zur Vermietung. Art, Anzahl und Format der Werke werden in gegenseitiger Absprache festgelegt und in einer separaten Werkliste dokumentiert.
2.2Die Überlassung erfolgt als Kommissionsvereinbarung. Eigentumsrechte verbleiben bis zum vollständigen Kaufpreiseingang beim Künstler. Bei Vermietung verbleiben die Eigentumsrechte dauerhaft beim Künstler.
2.3Der Künstler sichert zu, dass er über alle notwendigen Rechte verfügt und die Werke frei von Rechten Dritter sind.
2.4ARTCLUB ist nicht verpflichtet, alle überlassenen Werke auszustellen oder aktiv zu vermarkten. Eine Ausstellungs-, Verkaufs- oder Vermietungsgarantie besteht nicht.
§ 3Transport und Gefahrtragung
3.1Der Transport der Werke zu ARTCLUB liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Künstlers. Transportkosten trägt der Künstler, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
3.2Die Lieferung zu Mietkunden sowie der Versand verkaufter Werke werden vollständig von ARTCLUB organisiert und getragen. Der Künstler trägt keine Transport- oder Versandkosten.
3.3Mit Übergabe geht die Obhutspflicht auf ARTCLUB über. ARTCLUB behandelt und lagert die Werke mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
3.4ARTCLUB haftet für Schäden durch nachweisliches Verschulden bis zur Höhe des dokumentierten Schätzwerts. Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
3.5Dem Künstler wird empfohlen, die Werke auf eigene Kosten zu versichern. ARTCLUB schließt keine gesonderte Transportversicherung ab, sofern nicht schriftlich vereinbart.
3.6Der Rücktransport nicht verkaufter oder vermieteter Werke nach Beendigung erfolgt auf Kosten und Risiko des Künstlers.
§ 4Verkauf und Kommission
4.1ARTCLUB ist berechtigt, die Werke im Namen und auf Rechnung des Künstlers zu verkaufen. ARTCLUB handelt als Kommissionär im Sinne des § 383 HGB.
4.2 Originalwerke (sofern ausgewählt): ARTCLUB erhält 30 % des Nettoverkaufspreises. Der Künstler erhält 70 % des Nettoverkaufspreises. Drucke / Reproduktionen (sofern ausgewählt): Der Künstler erhält 40 % des Nettoverkaufspreises. ARTCLUB behält 60 %. Kosten für Produktion, Druck und Versand trägt vollständig ARTCLUB. Dem Künstler entstehen keine Kosten.
4.3Nettoverkaufspreis ist der vom Käufer gezahlte Betrag abzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und nachgewiesener Transaktionskosten.
4.4Rabatte von mehr als 15 % auf den festgelegten Preis werden dem Künstler vorab mitgeteilt.
4.5Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Konto von ARTCLUB.
4.6Zahlungen erfolgen per Banküberweisung. Änderungen der Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen.
4.7Auf Wunsch stellt ARTCLUB einen monatlichen Verkaufsbericht zur Verfügung.
§ 5Vermietung von Kunstwerken
5.1ARTCLUB ist berechtigt, freigegebene Werke an Dritte zu vermieten. Die Freigabe erfolgt im Zustimmungsformular und der Werkliste.
5.2Sofern keine abweichende Absprache getroffen wurde, beträgt die monatliche Kunstvermietungsgebühr 1/36 des dokumentierten Verkaufspreises. Dies entspricht einer kalkulatorischen Amortisationsdauer von 36 Monaten. Abweichende Mietpreise können jederzeit schriftlich vereinbart werden.
5.3 Originalwerke (sofern zur Vermietung freigegeben): Der Künstler erhält 70 % der Kunstvermietungsgebühr. Die Kunstvermietungsgebühr ist der auf die Bereitstellung des Kunstwerks entfallende Anteil der Gesamtmiete und wird im Mietangebot ausgewiesen. Drucke / Reproduktionen (sofern zur Vermietung freigegeben): Der Künstler erhält 50 % der Kunstvermietungsgebühr.
5.4Anlieferung und Abholung beim Mieter werden vollständig von ARTCLUB organisiert und getragen. Dem Künstler entstehen keine Kosten.
5.5ARTCLUB informiert den Künstler über laufende Mietverhältnisse auf Anfrage und stellt sicher, dass Werke nach Mietende zurückgeführt werden.
5.6Während der Mietdauer trägt ARTCLUB die Obhutspflicht. § 3.4 gilt entsprechend.
5.7Die Auszahlung der Mietvergütung erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zahlungseingang durch den Mieter.
§ 6Preisgestaltung
6.1Verkaufspreise und Vermietungsgebühren werden gemeinsam festgelegt und in der Werkliste dokumentiert.
6.2Temporäre Preisanpassungen im Rahmen von Ausstellungen oder Kooperationen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Künstlers.
6.3Ohne Zustimmung des Künstlers darf ARTCLUB Preise weder dauerhaft senken noch erhöhen.
§ 7Ausstellungen und Veranstaltungen
7.1Der Künstler wählt im Zustimmungsformular aus, ob er grundsätzlich an Ausstellungen und Veranstaltungen teilnehmen möchte. Diese Auswahl kann jederzeit schriftlich angepasst werden und ersetzt keine Einzelabsprache.
7.2ARTCLUB informiert den Künstler in der Regel mindestens 14 Tage im Voraus über geplante Veranstaltungen.
7.3Konkrete Teilnahme und Werkauswahl werden für jede Veranstaltung individuell vereinbart.
7.4Bringt der Künstler seine Werke zum vereinbarten Termin und Ort, übernimmt ARTCLUB 50 % der belegten Transportkosten. Erstattung erfolgt nach Einreichung der Belege innerhalb von 30 Tagen. Nicht belegte Kosten werden nicht erstattet.
7.5Nach Beendigung einer Ausstellung sind alle Werke spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen abzuholen, in der Regel im Büro von ARTCLUB.
7.6Werden Werke nicht innerhalb von 7 Tagen abgeholt, mahnt ARTCLUB schriftlich ab. Ab dem ersten Tag nach Fristablauf werden Lagerkosten von 10,00 € pro Werk und angefangener Woche berechnet. Diese werden mit ausstehenden Auszahlungen verrechnet oder gesondert in Rechnung gestellt.
7.7Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Pflicht zur persönlichen Anwesenheit besteht nicht, sofern nicht gesondert vereinbart. Vergütungen für persönliche Auftritte werden separat vereinbart.
§ 8Marketing, Werbung und Bildrechte
8.1ARTCLUB führt im Rahmen seiner Möglichkeiten Werbemaßnahmen durch. Ein bestimmter Werbeerfolg wird nicht geschuldet.
8.2Der Künstler räumt ARTCLUB ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an Abbildungen seiner Werke ein – für Werbung, Social Media, Pressearbeit und Dokumentation.
8.3Das Nutzungsrecht erlischt mit Beendigung der Vereinbarung. Eine Weiterlizenzierung ist ohne Zustimmung nicht gestattet.
8.4Bei jeder öffentlichen Verwendung wird der Name des Künstlers in angemessener Form genannt.
8.5Nutzung für Zwecke außerhalb der ARTCLUB-Tätigkeit ist ausdrücklich untersagt.
§ 9Stil, Qualität und Werkauswahl
9.1Der Künstler garantiert, dass alle Werke originell sind, seiner eigenen Urheberschaft entstammen und seine künstlerische Identität widerspiegeln.
9.2Die Werkauswahl erfolgt gemeinsam auf Basis künstlerischer Qualität und Eignung für die Zielgruppe von ARTCLUB.
9.3ARTCLUB behält sich vor, Werke abzulehnen, die nicht den Galeriestandards entsprechen oder rechtliche Bedenken aufwerfen.
9.4Der Künstler hat das Recht, die Präsentation seiner Werke zu prüfen und Anpassungen zu verlangen.
§ 10Urheberrecht und Nutzungsrechte
10.1Der Künstler behält sämtliche Urheberrechte. Diese Vereinbarung überträgt keinerlei geistige Eigentumsrechte auf ARTCLUB.
10.2ARTCLUB erhält ausschließlich die zur Vertragserfüllung notwendigen Nutzungsrechte: Ausstellung, Verkauf, Vermietung, Dokumentation und Bewerbung.
10.3Veränderungen, Bearbeitungen oder Reproduktionen sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
10.4Der Künstler sichert zu, dass keine Rechte Dritter verletzt werden, und stellt ARTCLUB von entsprechenden Ansprüchen frei.
§ 11Verwendung der Künstlerunterschrift
11.1Die Unterschrift darf ausschließlich für Echtheitszertifikate zu Werken verwendet werden, die vom Künstler stammen und durch ARTCLUB verkauft werden.
11.2Jede weitere Verwendung bedärf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Künstlers.
11.3ARTCLUB verpflichtet sich, die Unterschrift nicht zu verändern oder dem Ansehen des Künstlers zu schaden.
11.4Der Künstler bestätigt, alleiniger Rechteinhaber seiner Unterschrift zu sein.
§ 12Laufzeit und Kündigung
12.1Die Vereinbarung tritt mit Zustimmung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.
12.2Beide Parteien können mit 45 Kalendertagen Frist in Textform kündigen. E-Mail genügt.
12.3Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen, Zahlungsverzug über 60 Tage oder Insolvenz vor.
12.4Nach Kündigung stellt ARTCLUB alle Werke innerhalb von 14 Tagen zur Abholung bereit. Nicht abgeholte Werke können nach 30 weiteren Tagen auf Kosten des Künstlers eingelagert oder zurückgesandt werden.
12.5Alle offenen Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende zu begleichen.
§ 13Änderungen dieser Bedingungen
13.1ARTCLUB behält sich vor, diese Bedingungen anzupassen. Änderungen werden in Textform mitgeteilt, spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten.
13.2Die Mitteilung enthält eine Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Regelungen sowie den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
13.3Änderungen treten nur in Kraft, wenn der Künstler ausdrücklich zugestimmt hat. Zustimmung durch Schweigen ist ausgeschlossen.
13.4Bei Ablehnung gelten die bisherigen Bedingungen bis Vertragsende fort. Der Künstler kann gemäß § 12 kündigen.
§ 14Haftung
14.1ARTCLUB haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
14.2Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ARTCLUB nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
14.3Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Schäden durch höhere Gewalt oder Dritte.
§ 15Datenschutz
15.1ARTCLUB verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und gesetzlichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO).
15.2Weitergabe an Dritte erfolgt nur zur Vertragserfüllung oder soweit gesetzlich vorgeschrieben.
15.3Der Künstler hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung. Anfragen: datenschutz@artclub.wtf
§ 16Schlussbestimmungen
16.1Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
16.2Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Künstler Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.3Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Erfordernisses.
16.4Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich äquivalente Regelung ersetzt.
16.5Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen Absprachen zum selben Gegenstand.